Abels - Rauchwarnmelder sind Pflicht und retten Leben
Tod durch Brand? Nein, meistens sind es die Rauchgase, die Mensch und Tier zum Verhängnis werden. Nur wenige Atemzüge reichen, um das Bewusstsein zu verlieren. Die Konsequenz kann man sich ausmalen.
Der Gesetzgeber hat deshalb schon 2012 für Neubauten eine Verpflichtung für Rauchwarnmelder erlassen. Für Niedersachsen gab es gemäß § 44 Abs. 5 der NBauO (Niedersächsische Bauornung vom 01.11.2012) zusätzlich eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015 für den älteren Wohnungsbestand.
Was macht so ein Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder kontrollieren permanent, ob Rauchpartikel in der Luft sind und melden sich durch eine akustische Warnung.
Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten?
Es gibt einfache, preiswerte Systeme, die ihren Zweck erfüllen und auch höherwertigere, die in der Lage sind, neben Rauchpartikeln gleichzeitig die Hitzeentwicklung zu prüfen, um Fehlalarm zu vermeiden. Sehr gute Geräte unterscheiden auch zwischen Brand und der Dampfentwicklung z.B. in der Küche.
In größeren Gebäuden oder Wohnungen machen Anlagen Sinn, die untereinander vernetzt sind. Das hat den Vorteil, dass der Alarm auch in anderen Zimmern ausgelöst wird und dieser nicht überhört werden kann.
Wie viele Rauchwarnmelder benötige ich denn?
Man unterscheidet den Mindestschutz vom Maximal- bzw. Optimalschutz. Nach DIN EN 14676 werden die Bauart und die Anzahl der Räume unterschieden. In eingeschossigen Wohnungen sollten mindestens im Flur sowie in Schlaf- und Kinderzimmern je ein Rauchwarnmelder eingebaut werden.
Die genaue Ausstattung ermitteln wir anhand Ihrer Wohnsituation und ihrer persönlichen Anforderungen. Lassen Sie sich von uns beraten.
Welche Marken können Sie mir empfehlen?
Abels liefert eine breite Palette von Marken. Besonders empfehlen wir die Produkte von JUNG
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns einfach an unter 0 49 62 / 99 00 71